Zahlungsbedingungen für die Vermietung
der Firma campofactum Peter Völker
1. Mit der Buchung ist das Mietobjekt zunächst reserviert und es wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages fällig. Erst mit dem Zahlungseingang der Anzahlung ist die Buchung bindend. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung, verfällt die Reservierung. Eine Woche vor dem Übernahmetag wird der Restbetrag zur Zahlung fällig. Erfolgt die Buchung 14 Tage vor Übernahme oder später, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
2. Die Buchung kann bis 14 Tage vor dem Übernahmetag kostenfrei storniert werden. Danach fallen Stornierungsgebühren in Höhe des Anzahlungsbetrags an.
3. Zur Übernahme ist der Personalausweis des Mieters und die vereinbarte Kaution in bar mitzubringen.
AGB für die Vermietung – Haftungserklärung und Mietbedingungen
der Firma campofactum Peter Völker, im Folgenden campofactum genannt.
1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Mietobjekts an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreiem und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Mietobjekt nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Der Mieter erhält bei Abholung eine Einweisung, auf Wunsch wird ein Probeaufbau durchgeführt. Dachzelte werden ausschließlich von campofactum auf das Fahrzeugdach des Mieters fachgerecht montiert. Er ist über die möglichen Gefahren und Haftungsrisiken informiert worden.
2. Der Vermieter haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn er das Dachzelt aufgrund der verspäteten Rückgabe des Dachzeltes durch einen Vorkunden, sowie durch unvorhersehbare Schäden am Dachzelt, Diebstahl oder höhere Gewalt, dem Kunden nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen kann. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Zahlungen des Mietpreises erstattet.
3. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und es nur an einem sicheren Ort in verschlossenem Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit auftretende Mängel bei der Rückgabe dem Vermieter zu melden. Tritt während der Mietzeit ein Defekt auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Tel.: 06192 962818 60 oder direkt bei der Rückgabe. Der Vermieter haftet insbesondere nicht auf Schadensersatz, wenn der Kunde aufgrund eines Mangels des Dachzeltes seine Reise nicht fortführen oder beginnen kann. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.
4. Der Mieter hat das Mietobjekt in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Stark verschmutzte Objekte die zurück gebracht werden, müssen durch den Vermieter gereinigt werden, die Kosten dafür trägt der Mieter.
5. Wird eine Reparatur nötig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Andernfalls ist der Mieter verantwortlich. Das defekte Mietobjekt muss zur Ausgabestelle zurückgebracht werden. Sofern möglich wird dort eine Reparatur oder Umtausch durchgeführt.
6. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn das Mietobjekt in einen Unfall verwickelt wurde bzw. abhandengekommen ist (Diebstahl). Bei Diebstahl trägt der Mieter die vollen Kosten der Ersatzbeschaffung. Bei einem Unfall oder Diebstahl ist die Polizei zu verständigen und die zuständige Polizeidienststelle dem Vermieter mitzuteilen. Grundsätzlich muss der Mieter für Unfallschäden aufkommen, es sei denn der Mieter ist schuldlos und ein Dritter kommt für den Unfallschaden auf.
7. Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruchnehmen. Der Vermieter haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Schäden wird aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeigneter oder unsachgemäßer Gebrauch des Mietobjekts (insbesondere bei Verstoß gegen die Sicherheits- undNutzungshinweise), übermäßige Beanspruchung des Mietobjekts oder unsachgemäße und ohne durch den Vermieter genehmigte Änderungen oder Instandsetzungen des Mietobjekts.
8. Der Mieter muss das Mietobjekt am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort zurückgeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Wird das Mietobjekt nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Mietzins zu zahlen und für entstandene Schäden zu haften. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von fünf Werktagen nach Rückgabe des Mietobjekts aufgetretene und erkannte Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden. Ein defektes Mietobjekt ist immer zur Ausgabestelle zurückzubringen.